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LAG München Urteil v. - 6 Sa 967/07

Gesetze: TVöD-K § 6.1 Abs. 2

Leitsatz

Ein ausschließlich als Dauernachtwache eingesetzter Arbeitnehmer arbeitet nicht in Schichtarbeit und fällt damit nicht in den Geltungsbereich des § 6.1 Abs. 2 TVöD-K. Diese tariflichen Regelungen verstoßen damit nicht gegen den Gleichheitssatz.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-09161

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