Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Nürnberg Urteil v. - 6 Sa 576/04

Gesetze: HGB § 74c

Leitsatz

1. Beruft sich ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag eine unbestimmte allgemeine Bezugnahmeklausel enthält, auf die Anwendbarkeit des Rationalisierungsschutzabkommens einer bestimmten Tarifbranche, dann muss er sich auch die im Manteltarifvertrag derselben Tarifbranche enthaltene Ausschlussfrist entgegenhalten lassen.

2. Ausschlussfristen für "gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" erfassen auch Ansprüche auf Wettbewerbsentschädigung.

3. Die Aufforderung, künftig Karenzentschädigung in bestimmter Höhe zu zahlen, stellt keine ausreichende Geltendmachung des jeweiligen monatlichen, erst später fälligen Zahlungsanspruches auf Karenzentschädigung dar. Dies gilt zumindest dann, wenn sich der Arbeitnehmer entsprechend § 74c HGB monatlich anderweitigen Verdienst anrechnen lassen muss. Die Konstellation ist mit der Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen, die von der streitigen Wirksamkeit einer Kündigung abhängen, nicht vergleichbar, weil hinsichtlich des anderweitigen Verdienstes bei der Karenzentschädigung keine vergleichende Gesamtberechnung durchzuführen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 948 Nr. 17
NAAAD-09119

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen