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LAG München Urteil v. - 6 Sa 489/03

Gesetze: BGB § 157; BGB § 611; BAT § 53 Abs. 3; BAT § 55 Abs. 2; MAVO § 30; MAVO § 31

Leitsatz

Es sind Fälle denkbar, in denen auch einem nach § 55 BAT unkündbaren Angestellten des kirchlichen Dienstes nach § 626 BGB unter Gewährung einer notwendigen Auslauffrist außerordentlich betriebsbedingt gekündigt werden kann.

Der Verband der Diözesen Deutschlands ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und kein Dachverband katholischer Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-09108

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