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LAG München Urteil v. - 6 Sa 452/06

Gesetze: KSchG § 1; BGB § 613a; BGB §§ 705ff.

Leitsatz

Eine Anwaltssozietät, betrieben in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kann durch Gesellschafterbeschluss stillgelegt werden.

Ist der Arbeitsvertrag der Angestellten mit der Sozietät abgeschlossen worden, ist nicht jeder einzelne Rechtsanwalt mit seinen Mandanten und den Angestellten der Sozietät ein Teilbetrieb im Sinne von § 613 a BGB.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-09101

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