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LAG München Urteil v. - 6 Sa 361/07

Gesetze: BGB § 626 Abs. 2; BetrVG § 103

Leitsatz

Kommt es während eines Zustimmungsersetzungsverfahrens zur Neuwahl des Betriebsrats und wird der betroffene Arbeitnehmer dabei nicht mehr als Betriebsratsmitglied gewählt, hat der Arbeitgeber nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betriebsrat die außerordentliche Kündigung unverzüglich auszusprechen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-09091

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