Gesetze: DRK-TV-West § 67 Abs. 3; Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von Tarifverträgen § 3 Abs. 2
Leitsatz
1. Die im BAT vereinbarten Entgelterhöhungen ab dem , und werden nicht automatisch in den DRK-TV-West übernommen; insoweit ist ein konstitutiver Übertragungsakt erforderlich ( und 4 AZR 484/05.
2. Bestätigung der Gleichstellungsrechtssprechung des BAG für vor dem abgeschlossene Arbeitsverträge - , AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag
3. Gewährt der Arbeitgeber Entgelterhöhungen aufgrund vrmeindlicher tarifvertraglicher Verpflichtung, entsteht keine betriebliche Übung (Einzelfallentscheidung, im Ergebnis Abweichung von LAG Niedersachsen, 7 Sa 1865/04, juris).
Tatbestand
Fundstelle(n): WAAAD-09087
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