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LAG München Urteil v. - 6 Sa 27/06

Gesetze: BGB § 133; MTV für das private Versicherungsgewerbe

Leitsatz

Auch bei einer durch Gehaltsverzicht finanzierten betrieblichen Altersversorgung kann der Arbeitgeber den Kreis der versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (beim Versorgungsfall Tod) so beschränken, dass die Geschwister des Arbeitnehmers von Leistungen ausgeschlossen sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-09082

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