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LAG Niedersachsen Urteil v. - 6 Sa 1749/07 E

Gesetze: TVÜ-Bund § 4; TVÜ-Bund § 5; TVÜ-Bund § 6; GG Art. 3

Leitsatz

1. Soweit in §§ 4, 5, 6 TVÜ-Bund unterschiedliche Regelungen zur Überleitung von Angestellten und Arbeitern enthalten sind, verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, sondern ist durch die vorher bestehenden unterschiedlichen Vergütungsstrukturen in Gestalt des BAT und des MTArb sachlich gerechtfertigt.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, dass die Tarifvertragsparteien im Rahmen des BAT / MTArb die beaufsichtigende Tätigkeit eines Angestellten vor Ablauf einer bestimmten Bewährungszeit geringer bewerten haben als die produktive Tätigkeit des unterstellten Arbeiters.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAD-09068

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