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LAG München Urteil v. - 6 Sa 1180/06

Gesetze: BErzGG § 15; BErzGG § 16

Leitsatz

Ist der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit (auf 30 Stunden/Woche) verbunden mit einem ausformulierten Verteilungswunsch (auf die Vormittage von Montag bis Samstag mit je 5 Stunden), kann dieses Arbeitszeitverlangen vom Arbeitgeber nur einheitlich angenommen oder abgelehnt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-09044

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