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LAG München Urteil v. - 6 Sa 1132/05

Gesetze: BGB § 126; BGB § 127a; BGB § 623; TzBfG § 14

Leitsatz

Die Befristungsabrede in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich genügt dem Schriftformerfordernis der §§ 623 BGB, 14 Abs. 4 TzBfG in Verbindung mit den §§ 126, 127a BGB (im Anschluss an ).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAD-09034

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