1. Biete der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung zu veränderten Bedingungen (Lehrtätigkeit mit reduzierter Stundenzahl) in Form eines Formulararbeitsvertrages an, anstatt eine notwendige Änderungskündigung zu erklären, die der Arbeitnehmer unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung annehmen kann, liegt darin selbst dann kein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn der Arbeitnehmer zuvor zu erkennen gegeben hat, er werde ein konkretes Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen. Unterzeichnet er den Vertrag, kommt dieser unbedingt und vorbehaltlos zustande.
2. Zur Frage der Eingruppierung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem Runderlaß des MK Niedersachsen vom .
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAD-08961
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