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LAG München Urteil v. - 5 Sa 298/06

Gesetze: BGB § 613a

Leitsatz

Fortgeltung der Rechtsnorm eines Tarifvertrages als Inhalt des Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn die im Tarifvertrag geregelte Anspruchsvoraussetzung erst nach Betriebsübergang eintritt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-08953

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