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LAG Niedersachsen Urteil v. - 5 Sa 2100/05

Gesetze: BGB § 623

Leitsatz

Die Form des § 623 BGB ist gewahrt, wenn sich bei Auslegung des mit der Komplementär GmbH geschlossenen Geschäftsführerdienstvertrages der Wille der Parteien feststellen lässt, dass mit dem Abschluss des Vertrages zugleich der zuvor mit der GmbH & Co KG abgeschlossene Arbeitsvertrag aufgehoben werden soll. Die GmbH handelt in diesen Fällen mit Vollmacht der KG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAD-08940

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