Gesetze: TV über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr; TV Rationalisierungsschutz
Leitsatz
Die Anwendung des am in Kraft getretenen Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen bei der Umgestaltung der Bundeswehr setzt nach § 1 Abs. 1 voraus, dass der Arbeitsplatz "auf Grund der Neuausrichtung der Bundeswehr" weggefallen ist. Darunter fallen auch Organisationsentscheidungen, die vor dem getroffen wurden, und die auf dem Kabinettsbeschluss vom beruhen (Auslegung der Protokollnotiz Nr. 1
Für zuvor beschlossene Rationalisierungsmaßnahmen erfolgt eine Lohnsicherung nach Maßgabe des Tarifvertrages Rationalisierungsschutz, wenn im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr langfristig eine Standortschließung erfolgen soll, sofern die Rationalisierungsmaßnahme davon unabhängig realisiert wird.
Entfällt der Arbeitsplatz eines Vorhandwerkers infolge der am dem Grunde nach beschlossenen Optimierung der technischen Betriebsdienste erst im Oktober 2000, findet eine Sicherung der Vorhandwerkerzulage nach Maßgabe des Tarifvertrages Rationalisierungsschutz statt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAD-08934
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