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LAG München Beschluss v. - 4 TaBV 112/07

Gesetze: BetrVG § 99; BetrVG § 100

Leitsatz

Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin wegen der vom Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes verweigerten Zustimmung zur Versetzung - hier Einstellung - eines Arbeitnehmers, gleichzeitig Antrag auf Feststellung, dass diese Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich gewesen sei, gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG (Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers als - nicht zulässiger - Zustimmungsverweigerungsgrund gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG).

Fundstelle(n):
TAAAD-08881

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