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LAG Niedersachsen Urteil v. - 4 Sa 647/08

Gesetze: MTArb § 29; TVöD § 8

Leitsatz

Die Berechnung der Zeitspanne von mindestens 13 Stunden gemäß § 7 Abs. 2 TVöD ist nach den konkreten Schichtdiensten zu bemessen, zwischen denen sich der Wechsel vollzieht. Eine Durchschnittsberechnung wie in §33a BAT scheidet aus.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-08844

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