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LAG Nürnberg Urteil v. - 4 Sa 266/07

Gesetze: GG Art. 3; TVÜ-VKA § 5; BAT § 29 Abschnitt B

Leitsatz

Die Bildung des Vergleichsentgelts gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Ist der Ehegatte des in den TVöD übergeleiteten Mitarbeiters zum Stichtag ortzuschlagsberechtigt i.S.v. § 29 Abschnitt B BAT, erhält der Mitarbeiter gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 TVÜ-VKA nur noch den Ortszuschlag der Stufe 1. Beim Ehegatten eintretende Veränderungen, die nach dem Stichtag liegen, bleiben unberücksichtigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-08806

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