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LAG Niedersachsen Urteil v. - 4 Sa 2142/05

Gesetze: TzBfG § 12; TzBfG § 14; KSchG § 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; KSchG § 2; KSchG § 2 Satz 1; BGB § 133; BGB § 145; BGB § 157; BGB § 623; BAT § 22; BAT § 22 Abs. 2

Leitsatz

Da in Grunderlassen dokumentierte Organisationsentscheidung des Landes, bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften in Grundschulen keine Vertretungslehrkraft mehr einzusetzen, die eigenständigen Vertretungsunterricht erteilen, ist von den Arbeitsgerichten nur eingeschränkt überprüfbar.

Dagegen obliegt es den Arbeitsgerichten nachzuprüfen, ob die Organisationsentscheidung überhaupt umgesetzt wurde und ob sie sich dahingehend auswirkt, dass der Beschäftigungsbedarf des gekündigten Arbeitnehmers entfallen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAD-08804

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