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LAG Niedersachsen Urteil v. - 4 Sa 20/08

Gesetze: EStG § 39 b Abs. 3

Leitsatz

Im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung über einen sonstigen Bezug ist der Arbeitgeber bei der Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer nach § 39 b Abs. 3 EStG lediglich verpflichtet, den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zu schätzen, von dem er selbst die Lohnsteuer einzubehalten hat. Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber bleiben grundsätzlich außer Ansatz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-08802

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