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LAG Niedersachsen Urteil v. - 4 Sa 1781/01

Gesetze: BetrVG § 111; BetrVG § 113 Abs. 3; BGB § 823 Abs. 2

Leitsatz

§ 111, 113 Abs. 3 BetrVG sind kein Schutzgesetz i. S. d, § 823 Abs. 2 BGB.

Während der Dauer des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH & Co. KG kann die Haftung der GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin gem. § 93 InsO nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAD-08797

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