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LAG München Urteil v. - 3 Sa 644/06

Gesetze: BGB § 613 a

Leitsatz

1. Die Frist für den Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gem. § 613 a Abs.6 Satz 1 beginnt nicht zu laufen, wenn die Unterrichtung über den Betriebsübergang gem. § 613 a Abs.5 BGB unzureichend ist.

2. Bei unzureichender Unterrichtung kann das Widerspruchsrecht - bis zur Grenze der Verwirkung - auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAD-08722

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