Das Zusammentreffen verschiedener besonderer Kündigungsschutzregelungen ist ein vom Arbeitgeber hinzunehmendes arbeitsrechtliches Phänomen und führt nicht dazu, dass einer der Zusammentreffenden Schutzkomplexe unanwendbar wird (hier: Ausspruch einer krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Ersatzmitglied des Betriebsrats, das rund ein halbes Jahr vor der Kündigung an einer Betriebsratssitzung teilgenommen hatte, ohne Zustimmung des Integrationsamts, sowie einer ordentlichen Kündigung vom selben Tage mit Zustimmung des Integrationsamts, aber ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrats, der sich im Rahmen der Anhörung zur außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist nicht geäußert hatte)
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAD-08716
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.