Verweist ein Arbeitsvertrag pauschal auf die Vergütungsregelungen im Bereich des BAT und ergeben sich im Nachhinein für den Bereich des Bundes, der Länder sowie der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber unterschiedliche tarifliche Regelungsinhalte, entsteht nachträglich eine Vertragslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist. Dabei spricht die Tatsache, dass es sich bei dem Arbeitgeber um ein Unternehmen handelt, das bundesweit tätig ist, dafür, dass die Parteien auf die im Bereich des Bundes geltenden Regelungen verwiesen hätten, wenn sie ein Auseinanderfallen der entsprechenden Vergütungsregelungen vorausgesehen hätten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAD-08685
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