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LAG München Urteil v. - 3 Sa 125/06

Gesetze: TVG § 1

Leitsatz

Eine von den Tarifvertragsparteien vereinbarte monatliche Pauschalzahlung in bestimmter Höhe ("Einmalzahlung") für die gesamte Laufzeit des (Gehalts-) Tarifvertrags, die nicht aus bestimmtem Anlass erfolgt oder keinem besonderen Zweck dient, sondern ein Teil der vom Arbeitgeber geschuldeten Gegenleistung (Entgeltleistung) für die vom Arbeitnehmer in der regelmäßigen Arbeitszeit erbrachten Arbeitsleistung ist, kann auf das übertarifliche Gehalt angerechnet werden ( im Anschluss an Az 5 AZR 540/05).

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-08665

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