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LAG München Urteil v. - 3 Sa 1237/06

Gesetze: KSchG § 1; KSchG § 15

Leitsatz

Wird eine Arbeitnehmerin, deren bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ist, für die Dauer des besonderen Kündigungsschutzes für Wahlbewerber gem. § 15 Abs.3 KSchG und der Kündigungsfrist nach einer im Anschluss an den genannten Schutzzeitraum ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung mit anderen als den bisherigen Aufgaben beschäftigt, steht dies dem für die Rechtswirksamkeit der Kündigung erforderlichen Wegfall des Beschäftigungsbedarfs nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-08664

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