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LAG München Beschluss v. - 2 TaBV 102/06

Gesetze: BetrVG § 19; WO § 6 Abs. 7

Leitsatz

Die Ungültigkeit einer Vorschlagsliste entbindet den Wahlvorstand nicht von seiner Verpflichtung, Doppelkandidaten zu einer Erklärung aufzufordern, welche Bewerbungen sie aufrechterhalten (§ 6 Abs. 7 Satz 2 WO). Ein Verstoß des Wahlvorstandes gegen diese Verpflichtung macht die Wahl unwirksam (§ 19 Abs. 1 BetrVG).

Fundstelle(n):
XAAAD-08644

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