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LAG München Urteil v. - 2 Sa 785/03

Gesetze: AktG § 216 Abs. 3

Leitsatz

§ 216 Abs. 3 AktG ist anzuwenden, wenn eine Erfolgsbeteiligung für Mitarbeiter u.a. von der Dividendenhöhe abhängt und durch die Ausgabe von Gratisaktien an die Aktionäre das Kapital der Aktiengesellschaft aus Gesellschaftsmitteln erhöht wird. Ein solcher Aktiensplit vermindert den Dividendensatz je Aktie mit der Folge, dass die von der Dividendenhöhe abhängige Erfolgsbeteiligung in gleicher Weise zu erhöhen ist wie die Zahl der Aktien

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
LAAAD-08622

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