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LAG München Urteil v. - 2 Sa 774/03

Gesetze: InsO § 130 I Nr. 2; BGB § 242

Leitsatz

Der Insolvenzverwalter kann auch solche Zahlungen zurückfordern, deren Auszahlung er als vorläufiger Insolvenzverwalter zugestimmt hat.

Die Ausübung des Anfechtungsrechts durch den Insolvenzverwalter ist i.d.R. nicht treuwidrig, denn das Vertrauen von Arbeitnehmern darauf, dass sie erhaltene Vergütung behalten dürfen, ist insbesondere wegen der mit der Auszahlung verbundenen Benachteiligung anderer Gläubiger nicht schutzwürdig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-08621

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