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LAG Niedersachsen Urteil v. - 16 Sa 225/05

Gesetze: BGB § 626 Abs. 2

Leitsatz

Der Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB ist nur solange gehemmt, als Aufklärungen mit der gebotenen Eile erfolgen. Dieses hat der Arbeitgeber substanziiert darzulegen. Ein Zeitraum von über 2 Monaten ist regelmäßig zu lang, soweit nicht besondere Umstände vorliegen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAD-08522

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