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LAG Niedersachsen Urteil v. - 16 Sa 19/03

Gesetze: BGB § 275; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 619 a

Leitsatz

Die falsche Angabe des Kündigungsgrundes in der Arbeitsbescheinigung kann den Arbeitgeber grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichten.

Ein Schaden in Höhe des auf Grund der verlängerten Sperrfrist nicht gezahlten Arbeitslosengeldes entsteht beim Arbeitnehmer jeoch nur dann, wenn endgültig feststeht, dass eine Zahlung durch die Arbeitsverwaltung nicht erfolgt.

Unabhängig davon kann zuvor ein Verzugsschaden eintreten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-08518

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