- Zur Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, wenn der Verleiher dem Entleiher Leiharbeitnehmer aus einem Pool nach seiner zeitlichen und personellen Disposition zur Verfügung stellt
a) für eine feste Grundbesetzung
b) für eine wöchentliche und/oder tägliche variable Zusatzbesetzung in der Rotationsendverarbeitung einer Zeitungsdruckerei
- Zur Frage der Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei dem Austausch eigener Abrufkräfte durch Leiharbeitnehmer
- Zur Verpflichtung zur innerbetrieblichen Ausschreibung von Arbeitsplätzen vor der Einstellung von Leiharbeitnehmern
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAD-08491
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