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LAG Niedersachsen Beschluss v. - 13 Ta 79/03

Gesetze: GVG § 17a; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2; ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1; ArbGG § 2 Abs. 3

Leitsatz

1. Auf Vertragshändlerverträge ist Handelsvertreterrecht entsprechend anzuwenden. Deshalb kann die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nur nach § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG begründet sein. Eine Bewertung als arbeitnehmerähnliche Person scheidet aus.

2. Die unterstellte Zuständigkeit nach sic-non-Grundsätzen kann eine Zusammenhangszuständigkeit nach § 2 Abs. 3 ArbGG nicht begründen.

Fundstelle(n):
EAAAD-08458

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