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LAG Niedersachsen Urteil v. - 13 Sa 275/05

Gesetze: TzBfG § 21; BGB § 133; BGB § 157

Leitsatz

Verlangt der Arbeitnehmer nach erstinstanzlicher Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung unter Hinweis auf die arbeitsgerichtliche Entscheidung wieder zu arbeiten, liegt eine Prozessbeschäftigung, nicht ein auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-08434

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