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LAG Niedersachsen Urteil v. - 13 Sa 2099/04

Gesetze: TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 1; SR 2y BAT Nr. 1 b)

Leitsatz

Die Erprobung und Entwicklung einer neuen Lernmethode kann als Aufgabe von begrenzter Dauer und damit als Sachgrund für die Befristung anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Erprobung und Entwicklung ohne exakte zeitliche und inhaltliche Vorgaben erfolgen soll.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-08430

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