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LAG Niedersachsen Urteil v. - 13 Sa 1943/04

Gesetze: BAT § 59

Leitsatz

Beantragt der Angestellte Rente wegen Erwerbsminderung und bewilligt der Rentenversicherungsträger unbefristet Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und befristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung, endet das Arbeitsverhältnis nicht. Vielmehr ruht das Arbeitsverhältnis während der Dauer des Bezugs der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAD-08427

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