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LAG Niedersachsen Urteil v. - 13 Sa 1005/05

Gesetze: BAT SR 2y Nr. 1; BAT SR 2y Nr. 2; TzBfG § 14 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 2

Leitsatz

1. Ist im Arbeitsvertrag die Befristungsgrundform des Aushilfsangestellten vereinbart, kann die Befristung nicht auf den Sachgrund einer Aufgabe von begrenzter Dauer gestützt werden.

2. Im Anwendungsbereich der SR 2y BAT ist eine Befristung als sachgrundlose Befristung nur wirksam, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 TzBfG handelt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-08409

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