Das organisatorische Konzept, ausfallende Unterrichtsstunden in der Grundschule zukünftig durch pädagogische Mitarbeiter durchführen zu lassen, rechtfertigt eine betriebsbedingte Änderungskündigung, mit der die vertraglich geschuldete Tätigkeit einer Vertretungslehrkraft auf Abruf in eine pädagogische Mitarbeiterin geändert wird sowie die damit verbundene Umstellung der Vergütungsberechnung auf eine 40-Stunden-Woche.
Für die Beurteilung der Frage, ob sich im tatsächlichen Beschäftigungsbedarf erhebliche Änderungen ergeben, ist bei einer Organisationsentscheidung, die alle Grundschulen des Landes betrifft, eine generalisierende Betrachtungsweise geboten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAD-08359
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