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LAG München Urteil v. - 11 Sa 496/06

Gesetze: BGB § 125; BGB § 626

Leitsatz

Die Entscheidung befasst sich mit der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei grob beleidigendem Verhalten einer in der Nachtwache tätigen Altenpflegerin gegenüber den ihr anvertrauten Menschen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-08343

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