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LAG München Urteil v. - 11 Sa 1226/06

Gesetze: InsO § 47; Orientierungssatz: Aussonderungsrecht des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitsgebers bezüglich einer Lebensversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht

Leitsatz

Solange dem Arbeitnehmer lediglich ein widerrufliches Bezugsrecht bezüglich einer vom Arbeitgeber zu seinem Gunsten abgeschlossenen Lebensversicherung zusteht, erwirbt der Arbeitnehmer im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers kein Aussonderungsrecht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-08311

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