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LAG München Urteil v. - 10 Sa 57/06

Gesetze: BetrAVG § 1 b; BGB § 242

Leitsatz

1. Sieht eine Versorgungszusage aus der Zeit vor der Entscheidung des (AP Nr. 156 zu § 242 BGB "Ruhegehalt") Leistungen für Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles vor, setzt ein Anspruch auf diese Leistungen das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls voraus auch wenn eine ausdrückliche Verfallklausel fehlt.

2. Eine Leistung auf eine betriebliche Altersversorgung über ein Pensionsstatut hinaus, ist noch nicht dadurch einzelvertraglich zugesagt, wenn dem Arbeitnehmer bei Ausscheiden erklärt wird, das Pensionsstatut gelte weiter.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-08261

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