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LAG München Urteil v. - 10 Sa 396/03

Gesetze: BetrAVG § 2 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1

Leitsatz

1. Eine Feststellungsklage kann sich auch auf die Verpflichtung zur zukünftigen Dynamisierung einer Betriebsrente beziehen.

2. Eine Dynamisierungsverpflichtung einer Betriebsrente über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus ist nicht anzunehmen, auch wenn eine ausdrückliche Begrenzung auf den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses fehlt. Wollen die Parteien davon abweichen, ist eine klare und deutliche Vereinbarung erforderlich.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAD-08246

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