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LAG München Urteil v. - 10 Sa 1291/04

Gesetze: BGB § 133; BGB § 151; BGB § 315; BGB § 611

Leitsatz

1. Richtet ein Arbeitgeber ein Schreiben an alle Mitarbeiter, in dem er als Dank für geleistete Dienste eine Sonderzahlung in Form einer Treueprämie am Jahresende zusagt, die der Höhe nach von der bisherigen Betriebszugehörigkeit und von Fehlzeiten des Mitarbeiters abhängt, handelt es sich um eine Gesamtzusage, die einen Rechtsanspruch begründet.

2. Einen Anspruch haben auch die Mitarbeiter, die sich zu diesem Zeitpunkt in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, wenn sie in der Zusage nicht ausdrücklich ausgenommen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-08217

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