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LAG Niedersachsen Urteil v. - 10 Sa 1115/05 B

Gesetze: EG Art. 141

Leitsatz

1. Zur Berechnung einer Betriebsrente unter Beachtung der Entscheidung des EuGH vom17.05.1990 (Rs-C 262/88, AP Nr. 20 zu Art. 119 EWG-Vertrag - Barber).

2. Eine in Form einer Gesamtzusage erteilte Versorgungsordnung verpflichtet den Arbeitgeber nur dann dazu, die auf die Betriebsrenten entfallenden gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge zu tragen, wenn sich ein entsprechender Verpflichtungswille der Versorgungsordnung eindeutig entnehmen lässt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-08210

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