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LAG Niedersachsen Beschluss v. - 1 TaBV 105/05

Gesetze: BetrVG 2001 § 34; BetrVG 2001 § 112; ArbGG § 98

Leitsatz

Ist eine Betriebsänderung mit der endgültigen Aufgabe eines Standorts und des dort angesiedelten Betriebsteils abgeschlossen, fehlt das Rechtsschutzinteresse an einem Interessenausgleichsversuchs im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens. Die beantragte Einsetzung einer Einigungsstelle scheitert an deren offensichtlicher Unzuständigkeit.

Fundstelle(n):
DAAAD-08185

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