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BFH 18.12.2008 VI R 34/07, BBK 4/2009 S. 163

Werkstattwagen fällt nicht unter die 1%-Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen zweisitzigen Werkstattwagen zur Verfügung, so fällt häufig kein geldwerter Vorteil an: Weder aufgrund der 1%-Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG noch wegen der Zuschlagsregelung von 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG.

Mit seinem Urteil vom schränkt der BFH den Anwendungsbereich des [i]Einschränkung des Begriffs „Kfz”Begriffs „Kraftfahrzeug” im Sinne von § 8 Abs. 2 EStG ein. Danach werden solche Fahrzeuge nicht erfasst, die nach ihrer Bauart und Einrichtung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern dienen; hierzu gehören insbesondere Kasten- bzw. Werkstattwagen, die nur über zwei Sitzplätze verfügen, deren hintere Seitenfenster verblendet sind und deren Fahrgastraum vom hinteren Laderaum abgetrennt ist. Im Streitfall ging es um einen Opel...