Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Baumaßnahmen in Erwartung späteren Grundstückserwerbs
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-07947 Nach Auffassung des BFH schließt das gesetzlich verankerte Bereicherungsprinzip (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten aus, die der Erbe selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück in Erwartung der Erbfolge geschaffen hat.
Kein Abzug als Nachlassverbindlichkeit
[i]BFH, Urteil v. 1. 7. 2008 - II R 38/07 (BStBl 2008 II S. 876)NWB HAAAC-88009 Der Kläger erwarb als Nacherbe einen Hof. Zum Hof gehörten u. a. ein Altenteilerhaus sowie ein weiteres Wohnhaus. Bereits vor Eintritt der Nacherbfolge hatte der Kläger die Eigenbewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs übernommen und sowohl am Altenteilerhaus als auch am Wohnhaus umfangreiche Baumaßnahmen, u. a. durch Schaffung von zwei später vermieteten Wohnungen, durchgeführt. Das Finanzamt legte bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer u. a. die bestandskräftig festgestellten Grundbesitzwerte für das Altenteilerhaus und die vermieteten Wohnungen zugrunde. Dem Begehren des Klägers, die von ihm zu Lebzeiten des Vorerben erbrachten Aufwendungen für die Baumaßnahmen als Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG) zu berücksichtigen, folgte das Finanzgericht nicht. [i]Kein zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch des Klägers und damit kein Abzug als NachlassverbindlichkeitDer Kläger habe keinen zivilrechtlichen Bereicherungsansp...