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Berufsrecht | Werbung für „Dekra-Anwaltszertifizierung” unzulässig
Die Werbung eines Rechtsanwalts mit einem ihm erteilten Zertifikat ist wettbewerbsrechtlich irreführend und damit unzulässig, wenn es nicht auf der Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise (Anwaltschaft) erteilt worden ist. Im Streitfall hatte eine Tochtergesellschaft der Dekra, eine auf Prüfung von Qualität von Produkten und Dienstleistern spezialisierte Gesellschaft, gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltszentrum Rechtsanwälten die Möglichkeit angeboten, besondere Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet gegenüber Mandanten kenntlich zu machen, indem durch schriftliche Prüfung eine sog. Erstzertifizierung erlangt wird. Das Gericht untersagte die vom beklagten Veranstalter praktizierte Werbung wegen Förderung fremden unlaut...