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Abgabenordnung | Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995
Mit Schreiben v. teilt das BMF mit, dass in dem (BStBl 2008 I S. 587) der vorletzte Satz („Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht.”) gestrichen wird. Von einer bundeseinheitlichen Anweisung zu der Frage, ob Einspruchsverfahren, in denen die angebliche Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 geltend gemacht wird, nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen können, wird abgesehen.
[i]Nebe, NWB Beratung aktuell 18/2008 Das BVerfG hatte mit Beschluss v. - 2 BvR 1708/06 NWB TAAAC-76085 die gegen den (BStBl 2006 II S. 692) gerichtete Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Vom BFH war es abgelehnt worden, die Revision wegen der Frage zuzulassen, ob im Veranlagungszeitraum 2002 die Erhebung des Sol...BStBl 2008 I S. 747