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FG Baden-Württemberg  v. - 4 K 2281/07 EFG 2009 S. 492 Nr. 7

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1 S. 1, EStG § 74 Abs. 1 S. 4, BSHG § 91 Abs. 2, SGB XII § 94 Abs. 2

Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei nur geringem finanziellem Betreuungsaufwand der Eltern für ein schwerbehindertes Kind

Leitsatz

1. Kommen Eltern ihrer zivilrechtlichen Pflicht zur Übernahme der Kosten für die erforderliche vollstationäre Unterbringung ihres schwerbehinderten Kindes im Pflegeheim abgesehen von geringfügigen Zahlungen (§ 94 Abs. 2 SGB XII) nicht nach, kann das Kindergeld hälftig an den Sozialhilfeträger abgezweigt werden.

2. Die Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung bleibt auch dann bestehen, wenn der Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs. 2 S. 1 SGB XII beschränkt auf den Sozialhilfeträger übergeht.

3. Eine Abzweigung des Kindergelds an den Sozialhilfeträger (§ 74 Abs. 1 S. 1, 4 EStG) setzt nicht voraus, dass der Kindergeldberechtigte seine Unterhaltspflicht schuldhaft verletzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 492 Nr. 7
RAAAD-07930

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