Gewinnanteil eines insolventen Mitunternehmers als Masseverbindlichkeit
Leitsatz
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt steuerrechtlich nicht zu Steuerfestsetzungen für einen Besteuerungszeitraum vor
und nach Insolvenzeröffnung.
Bei Insolvenz ist die einheitlich ermittelte ESt den verschiedenen insolvenzrechtlichen Forderungskategorien zuzuordnen.
Die Zuordnung bestimmt sich nach Insolvenzrecht.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Begründetseins des gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Anspruchs. Auf die Entstehung
des Steueranspruchs i. S. des § 38 AO kommt es nicht an.
Der Gewinnanteil eines insolventen Mitunternehmers stellt eine Masseverbindlichkeit dar, auch wenn die Insolvenzmasse durch
den Gewinnanteil nicht vermehrt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 841 Nr. 14 EFG 2009 S. 486 Nr. 7 ZIP 2009 S. 772 Nr. 16 CAAAD-07922
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